Kurzarbeit im Bau: Warum sie jetzt so wichtig ist und wie Sie sie strategisch nutzen
Kurzarbeit im Bau – was steckt dahinter und warum ist sie gerade jetzt so relevant?
Wir alle in der Baubranche kennen das: Mal brummt es und mal gibt es unvorhersehbare Schwankungen, sei es durch das Wetter oder weil die Konjunktur eine Delle hat. Genau in solchen Zeiten wird die Kurzarbeit in der Baubranche zu einem wirklich wichtigen Werkzeug. Einfach gesagt, ermöglicht Kurzarbeit (oft auch Kurzarbeitergeld oder Kug genannt) Ihnen als Unternehmen, Ihre wertvollen Mitarbeiter auch bei vorübergehendem Arbeitsmangel zu halten, statt gleich an Entlassungen denken zu müssen. Das sichert nicht nur Jobs, sondern hält auch das Know-how im Betrieb – und das ist Gold wert. Die aktuelle Auftragslage in der Baubranche 2024 macht es ja deutlich: Flexibilität und ein guter Plan sind das A und O. Die Kurzarbeit Baubranche ist auch deshalb so wichtig, weil wir damit auf plötzliche Schocks wie unterbrochene Lieferketten oder unerwartete Auftragsstornierungen reagieren können, ohne gleich die Mannschaft reduzieren zu müssen. Und mal ehrlich, in einer Branche, die so stark vom Fachkräftemangel in der Baubranche geprägt ist, ist es doch überlebenswichtig, qualifizierte Leute an Bord zu halten. Wir bei Valoon GmbH wissen aus Erfahrung, wie entscheidend effiziente Prozesse sind, um solche Krisen abzufedern. Unsere Lösungen für bessere Kommunikation und optimiertes Projektmanagement können Ihnen dabei helfen, Ihre Abläufe auch in stürmischen Zeiten stabil zu halten. So lässt sich vielleicht die Notwendigkeit für Kurzarbeit Baubranche verringern oder zumindest besser managen.
- Mitarbeiterbindung: Hält wertvolle Mitarbeiter trotz vorübergehendem Arbeitsmangel im Unternehmen.
- Know-how-Sicherung: Bewahrt wichtiges Fachwissen im Betrieb.
- Krisenreaktion: Ermöglicht schnelles Reagieren auf unvorhergesehene Ereignisse wie Lieferkettenprobleme oder Auftragsstornierungen.
- Fachkräftesicherung: Ist entscheidend, um qualifiziertes Personal in Zeiten des Fachkräftemangels zu halten.
Aber sehen Sie die Kurzarbeit Baubranche nicht nur als Notbremse! Sie kann auch ein strategischer Schachzug sein, um Phasen mit weniger Aufträgen clever zu überbrücken. So meistern Sie Durststrecken, ohne auf Ihre eingespielten Teams verzichten zu müssen – denn neue Mitarbeiter einzuarbeiten kostet bekanntlich Zeit und Geld. Die hat dafür verschiedene Modelle und Hilfen parat. Klar ist aber auch: Die Entscheidung für Kurzarbeit Baubranche will gut überlegt sein und sollte immer auf einer genauen Analyse Ihrer betrieblichen Situation und der allgemeinen Entwicklung der Baubranche fußen. Wichtig ist, dass der Arbeitsausfall wirklich nur vorübergehend ist und Sie alles versucht haben, ihn zu vermeiden.
Kurzarbeit im Baugewerbe: Den Paragraphendschungel sicher durchqueren
Gesetze und Verordnungen – da muss man durch!
Wenn Sie Kurzarbeit Baubranche in Anspruch nehmen möchten, führt kein Weg an den rechtlichen Rahmenbedingungen vorbei – das ist klar. Das A und O ist hier das Sozialgesetzbuch (SGB) III, sozusagen die Bibel für das Kurzarbeitergeld in Deutschland. Darin steht, wer unter welchen Voraussetzungen wie viel und wie lange Geld bekommt. Speziell für uns in der Baubranche gibt es dann noch wichtige Regelungen im Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Baugewerbe), denn unser Sektor hat ja so seine Eigenheiten. Denken Sie da nur an Arbeitszeitkonten oder Ankündigungsfristen für Kurzarbeit im Bauhauptgewerbe. Und ganz wichtig: Halten Sie immer ein Auge auf aktuelle Verordnungsermächtigungen! Gerade in Krisenzeiten, wie wir es bei Corona erlebt haben, kann sich da schnell mal was ändern, um den Zugang zur Kurzarbeit zu erleichtern oder die Bedingungen zu verbessern. Diese Vorschriften genau zu kennen, ist wirklich entscheidend, damit Ihre Anträge glatt durchgehen und Sie nicht unversehens in Fallen tappen, die zu den bekannten Risiken in der Baubranche durch eine fehlerhafte Abwicklung der Kurzarbeit Baubranche führen.
- Sozialgesetzbuch (SGB) III: Die zentrale Rechtsgrundlage für das Kurzarbeitergeld in Deutschland.
- Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Baugewerbe): Enthält branchenspezifische Regelungen für das Baugewerbe.
- Aktuelle Verordnungsermächtigungen: Beachten Sie mögliche kurzfristige Änderungen, besonders in Krisenzeiten.
- Präzise Kenntnis: Das genaue Verständnis der Vorschriften ist entscheidend für erfolgreiche Anträge und zur Vermeidung von Risiken.
Saison-Kug oder konjunkturelle Kurzarbeit – was ist was?
Wenn wir über Kurzarbeit Baubranche sprechen, müssen wir unbedingt zwischen saisonaler und konjunktureller Kurzarbeit unterscheiden. Das Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) kennen viele von Ihnen – das ist speziell für die Schlechtwetterzeit gedacht, also meist von Dezember bis März. Es ist eine riesige Hilfe für Betriebe im Bauhauptgewerbe, im Gerüstbau, im Dachdeckerhandwerk und im GaLaBau, um die wetterbedingten Ausfälle zu überbrücken. Die . Auf der anderen Seite haben wir die konjunkturelle Kurzarbeit. Die greift, wenn die Wirtschaft schwächelt und das nicht unbedingt am Wetter liegt. Das kann bei Auftragsmangel durch eine Rezession sein oder wenn unvorhergesehene Dinge wie Materialengpässe uns einen Strich durch die Rechnung machen. Diese Form der Kurzarbeit Baubranche kommt dann meist von April bis November ins Spiel, falls die Bedingungen für S-Kug nicht (mehr) passen. Beide haben unterschiedliche Voraussetzungen und Antragswege – da sollte man sich wirklich gut auskennen, um alles richtig zu machen.
Anspruch auf Kurzarbeit im Bau: Wer bekommt es und was müssen Sie nachweisen?
Wer hat überhaupt Anspruch? Ein genauer Blick lohnt sich.
Hand aufs Herz: Nicht jedes Unternehmen und nicht jeder Mitarbeiter kann einfach so Leistungen der Kurzarbeit Baubranche beziehen. Zuerst einmal sind es vor allem Betriebe aus dem Bauhauptgewerbe, dem Gerüstbau, dem Dachdeckerhandwerk und dem Garten- und Landschaftsbau, die hier – besonders beim Saison-Kug – gute Karten haben, wenn es um Kurzarbeit Baubranche geht. Eine ganz grundlegende Bedingung ist, dass Ihre betroffenen Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Das heißt im Klartext: Für Minijobber oder geringfügig Beschäftigte gibt’s in der Regel kein Kurzarbeitergeld, da für sie ja keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung fließen. Bei Azubis sieht es wieder etwas anders aus; die haben oft für eine gewisse Zeit (z.B. sechs Wochen) Anspruch auf ihre volle Ausbildungsvergütung, bevor das Kurzarbeitergeld greift. Und dann ist da noch das Kriterium des erheblichen Arbeitsausfalls. Normalerweise muss mindestens ein Drittel Ihrer Belegschaft von einem Lohnausfall von mehr als 10 Prozent ihres monatlichen Bruttogehalts betroffen sein. Aber Achtung: Diese Schwelle kann sich durch aktuelle Verordnungen auch mal ändern – während Corona wurde sie ja zeitweise auf 10% der Beschäftigten gesenkt. Prüfen Sie also immer die genauen Kurzarbeit Bau Voraussetzungen für Ihren konkreten Fall der Kurzarbeit Baubranche.
Den Arbeitsausfall nachweisen – aber richtig!
Damit Ihr Antrag auf Kurzarbeit Baubranche durchgeht, müssen Sie den Arbeitsausfall ganz genau nachweisen und begründen. Die Gründe müssen entweder wirtschaftlicher Natur sein (also z.B. Auftragsmangel, Stornierungen wegen gestiegener Baukosten oder weil Kunden Finanzierungsprobleme haben, oder auch erhebliche Lieferengpässe bei Baumaterialien) oder auf einem Ereignis beruhen, das Sie einfach nicht abwenden konnten. Nur zu sagen „es läuft schlecht“ reicht da nicht – Sie brauchen handfeste Belege. Außerdem müssen Sie zeigen, dass der Arbeitsausfall nur vorübergehend ist. Ihr Unternehmen muss also eine Perspektive aufzeigen können, dass es bald wieder besser wird mit den Aufträgen oder die Störungen beseitigt sind, und welche Pläne Sie haben, um wieder voll durchzustarten (z.B. neue Aufträge an Land ziehen, neue Geschäftsfelder erschließen). Und schließlich, ganz wichtig: die Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls. Die Agentur für Arbeit schaut genau hin, ob Sie wirklich alles Zumutbare getan haben, um die Kurzarbeit Baubranche zu verhindern. Dazu gehört, Überstunden abzubauen, Arbeitszeitkonten zu nutzen (also Minusstunden aufzubauen), Urlaub zu gewähren (natürlich unter Berücksichtigung der Wünsche Ihrer Mitarbeiter) und vielleicht sogar Mitarbeiter vorübergehend in andere, nicht betroffene Bereiche Ihres Betriebs zu versetzen. All diese Bemühungen müssen Sie penibel dokumentieren – das ist die Basis für Ihren Antrag zur Kurzarbeit Baubranche.
Warum sich die Mühe bei der Vorbereitung lohnt? Ganz einfach:
Eine top Vorbereitung und lückenlose Dokumentation bringen Ihnen handfeste Vorteile:
- Schnellere Genehmigung: Klar, vollständige und plausible Anträge gehen einfach schneller durch.
- Weniger nervige Rückfragen: Wenn Ihre Nachweise stimmen, gibt’s weniger Klärungsbedarf bei der Agentur für Arbeit.
- Mehr Rechtssicherheit: Wer alle Vorgaben einhält, minimiert das Risiko, dass später etwas beanstandet wird oder es sogar zu Rückforderungen kommt.
Kurzarbeit beantragen & berechnen: So meistern Sie den Papierkram Schritt für Schritt
Los geht’s: Den Arbeitsausfall richtig anzeigen
Der erste Schritt auf dem Weg zur Kurzarbeit Baubranche ist die formelle Anzeige des Arbeitsausfalls bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit. Ganz wichtig: Diese Anzeige muss schriftlich sein und noch in dem Monat bei der Agentur eingehen, in dem die Kurzarbeit zum ersten Mal starten soll. Sind Sie zu spät dran, kann es passieren, dass Sie erst ab dem Folgemonat Kurzarbeitergeld bekommen – das wäre ärgerlich. In der Anzeige müssen Sie genau begründen, warum der Arbeitsausfall da ist und glaubhaft machen, dass Sie die Voraussetzungen (siehe oben) erfüllen. Dazu gehört auch, die wirtschaftlichen Ursachen und die Unvermeidbarkeit darzulegen. Und denken Sie an Ihre Arbeitnehmervertretung: Gibt es einen Betriebsrat, brauchen Sie in der Regel eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit. Ohne Betriebsrat sind individuelle Zustimmungserklärungen Ihrer betroffenen Mitarbeiter nötig, es sei denn, die Möglichkeit zur Kurzarbeit ist schon im Arbeitsvertrag geregelt. Die haben da oft gute FAQs parat. Nehmen Sie sich Zeit für diese Unterlagen, denn eine sorgfältige Vorbereitung ist Gold wert für eine schnelle Bearbeitung Ihres Antrags auf Kurzarbeit Baubranche. Die korrekte Handhabung der Kurzarbeit Baubranche beginnt hier.
- Fristgerechte Anzeige: Die schriftliche Anzeige des Arbeitsausfalls muss im selben Monat bei der Agentur für Arbeit eingehen, in dem die Kurzarbeit beginnt.
- Detaillierte Begründung: Legen Sie die Ursachen des Arbeitsausfalls und die Erfüllung der Voraussetzungen (wirtschaftliche Gründe, Unvermeidbarkeit) glaubhaft dar.
- Arbeitnehmervertretung einbeziehen: Erforderlich ist eine Betriebsvereinbarung oder individuelle Zustimmungen der Mitarbeiter.
- Sorgfältige Vorbereitung: Eine gründliche Zusammenstellung der Unterlagen beschleunigt die Bearbeitung des Antrags.
Wie wird das Kurzarbeitergeld eigentlich berechnet?
Die Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug) für die Kurzarbeit Baubranche klingt erstmal kompliziert, basiert aber auf der sogenannten Nettoentgeltdifferenz. Das ist, vereinfacht gesagt, der Unterschied zwischen dem pauschalierten Netto-Lohn, den Ihr Mitarbeiter ohne Arbeitsausfall bekommen hätte (Soll-Entgelt), und dem pauschalierten Netto-Lohn für die tatsächlich gearbeitete Zeit (Ist-Entgelt). Von dieser Differenz gibt es dann grundsätzlich 60 Prozent als Kurzarbeitergeld. Hat der Arbeitnehmer mindestens ein Kind im Haushalt, steigt der Satz auf 67 Prozent. Wir erinnern uns: Es gab auch Zeiten, zum Beispiel während der Corona-Pandemie, da wurden diese Sätze schrittweise erhöht (z.B. auf 70/77% ab dem vierten Monat und 80/87% ab dem siebten Monat Kurzarbeit), wie es auch . Schauen Sie also immer nach den aktuell gültigen Regelungen! Das Kurzarbeitergeld selbst ist zwar steuerfrei, aber Achtung, es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, es wird bei der Berechnung des Steuersatzes für das restliche Einkommen mitgezählt und kann so zu einer höheren Steuerschuld führen. Die genaue Saison-Kurzarbeitergeld Baugewerbe Berechnung kann schon mal knifflig sein, daher greifen viele auf spezielle Software oder die Hilfe ihres Steuerberaters zurück, insbesondere bei der Kurzarbeit Baubranche.
Auszahlung und Abrechnung – so läuft’s rund
Das Kurzarbeitergeld zahlen erstmal Sie als Arbeitgeber an Ihre Mitarbeiter aus – zusammen mit dem Lohn für die geleisteten Stunden. Danach holen Sie sich das Geld zurück, indem Sie monatlich einen Antrag auf Erstattung des Kurzarbeitergeldes bei der Agentur für Arbeit stellen. Auch hier gilt: Fristen beachten! Dieser Leistungsantrag muss in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungsmonats eingereicht werden. Für eine reibungslose Abrechnung der Kurzarbeit Baubranche müssen Sie einiges dokumentieren. Dazu gehören ganz genaue Arbeitszeitnachweise für jeden betroffenen Mitarbeiter, aus denen klar hervorgeht, wie viele Stunden gearbeitet und wie viele ausgefallen sind. Auch Lohnkonten und andere wichtige Unterlagen müssen Sie sorgfältig führen und für eventuelle Prüfungen durch die Agentur für Arbeit bereithalten. Unser Tipp: Nutzen Sie das KEA-System (Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen) für die Übermittlung der Antrags- und Abrechnungsunterlagen. Das ist datenschutzkonform und macht vieles effizienter. Eine genaue Doku ist natürlich auch superwichtig für die korrekte Abrechnung der Gehälter in der Baubranche während der Kurzarbeit Baubranche.
Bau-Spezial: SOKA-BAU, Schlechtwetter & clevere Alternativen zur Kurzarbeit
Die SOKA-BAU: Ein wichtiger Partner bei der Kurzarbeit
Gerade im Bauwesen spielt die SOKA-BAU (Sozialkassen des Baugewerbes) eine wichtige Rolle, wenn es um Kurzarbeit Baubranche geht – vor allem beim Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug). Denn zusätzlich zum S-Kug von der Agentur für Arbeit können Ihre Mitarbeiter im Baugewerbe unter bestimmten Bedingungen noch extra Leistungen von der SOKA-BAU bekommen. Dazu zählen das Zuschuss-Wintergeld (ZWG) und das Mehraufwands-Wintergeld (MWG). Als Betrieb sind Sie verpflichtet, Ausfallstunden, für die S-Kug bezogen wird, über das Melde- und Verrechnungsverfahren (MUV S-KUG) an die SOKA-BAU zu melden. Diese Meldung ist superwichtig, damit die SOKA-BAU Saison-Kug-bezogenen Ansprüche auch korrekt bearbeitet werden können. Finanziert wird das Ganze übrigens über die Beiträge, die Sie als Baubetrieb an die SOKA-BAU zahlen. Es lohnt sich also für Sie als Unternehmen in der Kurzarbeit Baubranche, sich nicht nur mit den Regeln der Agentur für Arbeit, sondern auch mit den speziellen Verfahren und Anforderungen der gut auszukennen. So können Sie alle möglichen Unterstützungen voll ausschöpfen und sicherstellen, dass Ihre Meldungen stimmen, was für die Kurzarbeit Baubranche unerlässlich ist.
Schlechtwetterzeit & Saison-Kug: Der Klassiker im Winter
Die Schlechtwetterzeit, offiziell vom 1. Dezember bis zum 31. März, kennen wir in der Baubranche ja nur zu gut. Sie ist der Hauptgrund für das Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug). Dieses Instrument ist wie maßgeschneidert, um uns durch wetterbedingte Arbeitsausfälle in der kalten Jahreszeit zu helfen und so Entlassungen zu vermeiden. Als Unternehmen müssen Sie nachweisen, dass die Arbeiten wirklich hauptsächlich wegen des Wetters nicht weitergehen können. Bevor Sie S-Kug beantragen, müssen in der Regel erst mal Arbeitszeitguthaben aufgebraucht und, wenn es zumutbar und geplant ist, Urlaub genommen werden. Neben dem S-Kug, das ja einen Teil des Lohnausfalls abdeckt (die bekannten 60% bzw. 67% der Nettoentgeltdifferenz), gibt es für Ihre Mitarbeiter noch das Zuschuss-Wintergeld (ZWG) für jede Ausfallstunde mit S-Kug und das Mehraufwands-Wintergeld (MWG) für jede tatsächlich gearbeitete Stunde in der Förderperiode (Dezember bis März, manchmal auch November und April). Wie hoch diese Zuschüsse genau sind und die Antwort auf die Frage, Soka-Bau Schlechtwettergeld ab wann es greift, steht in den tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen. Der richtige Umgang mit dem S-Kug ist also ein ganz zentraler Punkt der Kurzarbeit Baubranche im Winter.
Schon mal an Kollegenhilfe gedacht? Eine clevere Alternative!
Eine wirklich interessante, wenn auch vielleicht nicht ganz so bekannte Alternative zur Kurzarbeit Baubranche, besonders für kleinere Betriebe, ist die sogenannte Kollegenhilfe. Was ist das? Ganz einfach: Sie überlassen einen Mitarbeiter vorübergehend einem anderen Unternehmen, das gerade mehr zu tun hat und Leute braucht. Das kann Ihnen helfen, kurzfristige Auftragsflauten im eigenen Laden zu überbrücken, ohne gleich Kurzarbeit anmelden zu müssen. Für Firmen mit weniger als 50 Mitarbeitern ist das oft ziemlich flexibel, denn unter bestimmten Voraussetzungen reicht eine einfache Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit, und das Ganze kann bis zu 12 Monate ohne Genehmigung laufen. Die Kollegenhilfe kann also eine echt pragmatische Lösung sein, um Ihre Mitarbeiter in Lohn und Brot zu halten und gleichzeitig anderen Betrieben unter die Arme zu greifen. Klar, dafür braucht man gute Kontakte in der Branche und saubere vertragliche Regelungen zwischen allen Beteiligten. Aber es ist definitiv eine Option, die Sie mal durchdenken sollten, wenn Sie Kurzarbeit Baubranche vermeiden wollen, besonders wenn es nur um kürzere Zeiten geht und eine 4-Tage-Woche am Bau vielleicht nicht die Lösung ist. Diese Alternative zur Kurzarbeit Baubranche kann sehr effektiv sein.
Kollegenhilfe: Darauf sollten Sie achten
Wenn Sie die Kollegenhilfe nutzen wollen, gibt es ein paar wichtige Punkte:
- Klare Verträge: Machen Sie saubere Vereinbarungen zwischen Ihrem Betrieb, dem aufnehmenden Betrieb und dem Mitarbeiter.
- Sozialversicherung: Ihr Mitarbeiter bleibt bei Ihnen angestellt und sozialversichert.
- Bezahlung: Regeln Sie die Lohnfortzahlung und eventuelle Ausgleichszahlungen.
- Haftung: Klären Sie Fragen zur Arbeitssicherheit und Haftung im aufnehmenden Betrieb.
Kurzarbeit als Weiterbildungs-Booster: So machen Sie Ihre Mitarbeiter fit für die Zukunft!
Weiterbildung fördern lassen – so geht’s!
Eine Phase der Kurzarbeit Baubranche muss keine verlorene Zeit sein – ganz im Gegenteil! Sie ist eine tolle Chance, um Ihre Mitarbeiter weiterzubilden und fit für Neues zu machen. Wussten Sie schon? Nach § 106a SGB III können Sie als Betrieb, der Kurzarbeit angemeldet hat, unter bestimmten Bedingungen Fördergelder für die berufliche Weiterbildung Ihrer Leute bekommen. Die Bundesagentur für Arbeit kann da einen Teil der Lehrgangskosten und sogar einen Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen übernehmen, die Sie als Arbeitgeber während der Weiterbildung für den Mitarbeiter alleine stemmen. Was sind die Bedingungen für diese Förderung im Rahmen der Kurzarbeit Baubranche? Zum Beispiel die Dauer der Qualifizierung (oft über 120 Stunden) und dass der Bildungsträger und die Maßnahme selbst zugelassen sind. Unser Rat: Sprechen Sie frühzeitig mit der Agentur für Arbeit über die genauen Fördermöglichkeiten und was Sie beachten müssen. Diese Investition in das Know-how Ihrer Mitarbeiter zahlt sich langfristig richtig aus und hilft Ihnen, die Zukunft der Baubranche in Ihrem eigenen Unternehmen positiv zu gestalten.
Win-Win: Vorteile für alle Beteiligten
Wenn Sie die Kurzarbeit Baubranche für Weiterbildung nutzen, profitieren alle – Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter. Als Unternehmen können Sie so Ihre Fachkräfte nicht nur halten, sondern deren Fähigkeiten sogar noch verbessern. Das stärkt Ihre Position im Wettbewerb, wenn die Krise erstmal überwunden ist. Gut geschulte Mitarbeiter sind einfach produktiver, flexibler und bringen oft frische Ideen und Innovationen in den Betrieb. Und für Ihre Mitarbeiter? Für die bedeutet Weiterbildung eine echte Aufwertung ihrer beruflichen Chancen und macht sie attraktiver auf dem Arbeitsmarkt, auch nach der Phase der Kurzarbeit Baubranche. Es kann auch einen richtigen Motivationsschub geben, wenn die Zeit des Arbeitsausfalls so sinnvoll genutzt wird. Die Chance, Neues zu lernen oder Altes zu vertiefen, kann Ihre Mitarbeiter auch enger an Ihr Unternehmen binden. Gerade mit Blick auf den Fachkräftemangels in der Baubranche ist das ein Punkt, den man nicht unterschätzen sollte. Sie sehen: Kurzarbeit Baubranche und Qualifizierung – das ist eine echte Win-Win-Situation!
Ideen für Weiterbildungen gefällig? Hier ein paar Anregungen:
Die Möglichkeiten für sinnvolle Weiterbildungen sind riesig:
- Digital-Know-how: Fit werden im Umgang mit Bausoftware, BIM (Building Information Modeling) oder digitalen Aufmaßen.
- Fachwissen vertiefen: Neue Verarbeitungstechniken lernen, sich mit energetischer Sanierung beschäftigen oder den Umgang mit modernen Materialien trainieren.
- Management & Kommunikation: Projektmanagement-Skills verbessern, Teamführung lernen oder die Kundenkommunikation optimieren (hier können übrigens auch Tools wie unsere Valoon-Plattform zur Bewältigung von Herausforderungen im Bau super unterstützen, weil sie die Kommunikation total vereinfachen).
- Sicherheit & Normen: Auf dem Laufenden bleiben bei aktuellen Änderungen und Vorschriften.
Kurzarbeit im Bau: Aktuelle Hürden meistern & positiv nach vorn schauen
Wo es beim Antrag manchmal hakt
Auch wenn die Verfahren zur Beantragung von Kurzarbeit Baubranche eigentlich etabliert sind, hören wir immer wieder, dass es bei Unternehmen zu Schwierigkeiten kommt. Ein häufiger Grund, warum Anträge abgelehnt werden, sind tatsächlich Begründungen für den Arbeitsausfall, die nicht ausreichen oder unglücklich formuliert sind. Die Anforderungen daran, die wirtschaftlichen Gründe, die vorübergehende Natur und die Unvermeidbarkeit des Ausfalls darzulegen, sind eben ziemlich hoch. Einfach nur pauschal auf gestiegene Zinsen oder Materialkosten zu verweisen, das reicht oft nicht. Sie müssen schon konkret zeigen, wie sich das auf Ihren Betrieb auswirkt (zum Beispiel durch nachweisbare Stornierungen von Projekten). Damit Sie hier nicht ins Stolpern geraten, haben die Bundesagentur für Arbeit und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) übrigens gute Informationsblätter und Leitfäden herausgebracht. Die helfen Ihnen, Ihre Anträge richtig und vollständig auszufüllen. Außerdem bietet die Agentur für Arbeit nach Antragseingang oft individuelle Beratungsgespräche an. Dort können Sie Sachverhalte klären und bekommen vielleicht schon im Vorfeld Hinweise auf mögliche Schwachstellen im Antrag. Diese proaktive Beratung ist eine super Sache, um die Erfolgschancen für Anträge auf Kurzarbeit Baubranche zu erhöhen und eine echte Hilfe für uns Unternehmer, die sich mit der Kurzarbeit Baubranche auseinandersetzen müssen.
Ein Blick nach vorn: Was erwartet uns?
Die Spielregeln für die Kurzarbeit Baubranche sind nicht in Stein gemeißelt, sondern werden immer wieder an die aktuelle Wirtschaftslage angepasst. So wurde zum Beispiel die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld schon mehrfach verlängert – aktuell gibt es eine Verlängerung bis Ende 2025, was uns Unternehmen ja eine gewisse Planungssicherheit gibt. Wir müssen aber davon ausgehen, dass die Zugangsvoraussetzungen und wie viel Geld es gibt, auch in Zukunft von der konjunkturellen Entwicklung der Baubranche und politischen Weichenstellungen abhängen werden. Fest steht aber: Die Kurzarbeit Baubranche wird wohl ein wichtiges Werkzeug bleiben, um Arbeitsplätze zu sichern und unsere Branche zu stabilisieren. Gerade wenn man an die vielen Risiken in der Baubranche denkt, wie schwankende Materialpreise, Zinsentwicklungen oder den demografischen Wandel. Unser Tipp: Bleiben Sie am Ball, informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Änderungen und gestalten Sie Ihre Personalplanung möglichst flexibel. Eine gute Marktanalyse der Baubranche kann Ihnen dabei helfen, Trends frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig die richtigen Maßnahmen zu ergreifen – dazu gehört auch, sich auf mögliche Phasen der Kurzarbeit Baubranche vorzubereiten.
Ihr Fahrplan zur Kurzarbeit im Bau: Unsere Checkliste & besten Tipps für die Praxis
Bevor es losgeht: Voraussetzungen checken!
Okay, bevor Sie ernsthaft über Kurzarbeit Baubranche in Ihrem Unternehmen nachdenken, nehmen Sie sich bitte die Zeit für einen gründlichen Check der Voraussetzungen – das ist wirklich das A und O. Sind die betrieblichen Voraussetzungen erfüllt? Sprich: Gehört Ihr Betrieb überhaupt zu den Branchen, die Anspruch haben (z.B. das Bauhauptgewerbe für S-Kug)? Passen die persönlichen Voraussetzungen Ihrer Arbeitnehmer? Sind sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt? Und ganz wichtig: Liegt wirklich ein erheblicher Arbeitsausfall vor? Das heißt ja meistens, dass mindestens ein Drittel Ihrer Leute von einem Lohnausfall von mehr als 10% betroffen ist. Absolut entscheidend ist auch, dass Sie nachweisen können, dass Sie alle zumutbaren Register gezogen haben, um die Kurzarbeit zu vermeiden. Dazu zählt der Abbau von Überstunden, die Nutzung von Arbeitszeitkonten und eine flexible Urlaubsplanung. Dokumentieren Sie diese Schritte ganz genau, denn das ist die Grundlage für einen erfolgreichen Antrag auf Kurzarbeit Baubranche. Ein frühes Gespräch mit der kann da übrigens viele Unklarheiten aus dem Weg räumen.
Den Antrag vorbereiten – mit Köpfchen!
Eine top Vorbereitung Ihres Antrags ist wirklich der Schlüssel, wenn Sie Kurzarbeit Baubranche erfolgreich auf den Weg bringen wollen. Setzen Sie sich hin und formulieren Sie eine detaillierte und gut nachvollziehbare Begründung für den Arbeitsausfall. Wenn es wirtschaftliche Gründe sind, untermauern Sie das mit konkreten Zahlen und Fakten, wie Auftragsstornierungen oder Lieferengpässen. Holen Sie die Zustimmung Ihres Betriebsrats ein (meist über eine Betriebsvereinbarung) oder, falls Sie keinen haben, die schriftlichen Einverständniserklärungen Ihrer betroffenen Mitarbeiter. Sammeln Sie alle nötigen Unterlagen: Neben der Anzeige des Arbeitsausfalls gehören dazu auch Listen der betroffenen Mitarbeiter und die Nachweise, dass Sie alles zur Vermeidung der Kurzarbeit getan haben. Die aktuellen Kurzarbeit Baugewerbe 2024 Regelungen verlangen da schon Genauigkeit. Nutzen Sie am besten die Formulare und Merkblätter der Agentur für Arbeit. Eine saubere Dokumentation macht nicht nur den Antragsprozess für die Kurzarbeit Baubranche einfacher, sondern ist auch Gold wert, falls später mal Prüfungen anstehen.
Umsetzung und Abrechnung: So machen Sie es richtig!
Wenn die Genehmigung für die Kurzarbeit Baubranche da ist, geht es an die korrekte Umsetzung und die monatliche Abrechnung. Zahlen Sie das Kurzarbeitergeld pünktlich zusammen mit dem Lohn für die geleisteten Stunden an Ihre Mitarbeiter aus. Führen Sie für jeden Mitarbeiter ganz exakte Arbeitszeitnachweise, aus denen die geleisteten Stunden und die Ausfallstunden klar hervorgehen. Diese Aufzeichnungen sind die Basis für Ihren monatlichen Leistungsantrag, mit dem Sie sich das Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit zurückholen. Achten Sie unbedingt auf die Fristen für diese Anträge! Überlegen Sie auch, ob Softwarelösungen für die Lohnabrechnung, die bei der Berechnung und Doku des Kurzarbeitergeldes helfen (wie z.B. das KEA-Verfahren für die elektronische Übermittlung), für Sie Sinn machen. Und unser Tipp: Vergessen Sie nicht, die Phase der Kurzarbeit Baubranche auch für Weiterbildungsangebote zu nutzen! So machen Sie Ihre Mitarbeiter fit für die Zukunft der Baubranche. Wir von der Valoon GmbH unterstützen Sie übrigens gerne dabei, Ihre internen Kommunikations- und Dokumentationsprozesse zu optimieren – das ist auch in Zeiten der Kurzarbeit ein echter Vorteil. Wenn Sie wissen möchten, wie unsere Software Ihnen helfen kann, effizienter zu werden und Herausforderungen wie die Verwaltung von Projektdaten auch bei weniger Arbeitszeit zu meistern, dann sprechen Sie uns einfach an.
Unser Baubetrieb überlegt, Kurzarbeit anzumelden. Was ist der erste, wichtigste Schritt?
Der erste und wichtigste Schritt ist die fristgerechte schriftliche Anzeige des Arbeitsausfalls bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Diese muss noch im selben Monat erfolgen, in dem die Kurzarbeit beginnen soll. Eine detaillierte Begründung und die Einbeziehung des Betriebsrats (falls vorhanden) oder die Zustimmung der Mitarbeiter sind ebenfalls entscheidend.
Müssen wir als Bauunternehmen im Winter immer Saison-Kurzarbeitergeld beantragen oder geht auch "normale" Kurzarbeit?
In der Baubranche hat das Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) in der Schlechtwetterzeit (Dezember bis März) Vorrang vor der konjunkturellen Kurzarbeit. Konjunkturelle Kurzarbeit kommt in der Regel nur außerhalb dieser Zeit, also von April bis November, bei wirtschaftlich bedingtem Arbeitsausfall in Frage.
Können wir die Zeit der Kurzarbeit nutzen, um unsere Mitarbeiter im Außendienst digital fitter zu machen, z.B. im Umgang mit neuen Kommunikationstools?
Ja, absolut! Die Zeit der Kurzarbeit ist eine ausgezeichnete Gelegenheit für Weiterbildung. Die Bundesagentur für Arbeit kann unter bestimmten Voraussetzungen (§ 106a SGB III) Lehrgangskosten und Sozialversicherungsbeiträge bezuschussen. Die Schulung im Umgang mit effizienten Kommunikationstools, die beispielsweise Messenger-Dienste integrieren, kann die Produktivität nach der Kurzarbeit deutlich steigern.
Was sind die häufigsten Fehler bei Anträgen auf Kurzarbeit im Bau, die wir vermeiden sollten?
Häufige Fehler sind unzureichende oder schlecht formulierte Begründungen für den Arbeitsausfall. Es ist wichtig, die wirtschaftlichen Gründe, die vorübergehende Natur und die Unvermeidbarkeit detailliert und nachvollziehbar darzulegen. Eine sorgfältige Dokumentation aller Maßnahmen zur Vermeidung von Kurzarbeit ist ebenfalls entscheidend.
Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld und wer zahlt es aus?
Das Kurzarbeitergeld beträgt in der Regel 60% des ausgefallenen Nettoentgelts, bzw. 67% für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind. Der Arbeitgeber zahlt das Kurzarbeitergeld zusammen mit dem Lohn für geleistete Stunden aus und beantragt dann die Erstattung bei der Agentur für Arbeit.
Spielt die SOKA-BAU eine Rolle bei der Kurzarbeit?
Ja, die SOKA-BAU spielt eine wichtige Rolle, insbesondere beim Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug). Betriebe müssen Ausfallstunden an die SOKA-BAU melden. Zusätzlich zum S-Kug können Mitarbeiter ergänzende Leistungen wie Zuschuss-Wintergeld (ZWG) und Mehraufwands-Wintergeld (MWG) von der SOKA-BAU erhalten.