Behinderungsanzeige nach VOB/B: Muster, Fristen und was rein muss
Ob du für eine Behinderung mehr Bauzeit bekommst, entscheidet sich selten auf der Baustelle. Es entscheidet sich an einem Schreiben, das oft zu spät oder ohne Belege rausgeht.
Eine Behinderungsanzeige ist die schriftliche Mitteilung des Auftragnehmers an den Auftraggeber, dass er seine Leistung nicht wie vereinbart ausführen kann. Geregelt ist sie in § 6 Abs. 1 VOB/B. Sie sichert dir längere Ausführungsfristen und ist die Grundlage, um Stillstandskosten als Schadensersatz oder Entschädigung geltend zu machen.
Hier liest du, wann du eine Behinderungsanzeige schreiben musst, wie schnell sie raus muss, was reingehört und was passiert, wenn sie fehlt. Dazu bekommst du ein Muster zum Kopieren – und siehst, warum die meisten Anzeigen nicht am Vordruck scheitern, sondern an den Belegen von der Baustelle.
Wozu dient die Behinderungsanzeige?
Die Behinderungsanzeige warnt den Auftraggeber, dass du nicht wie geplant arbeiten kannst, und gibt ihm die Chance, das Problem zu lösen. Gleichzeitig ist sie dein Beleg, dass du rechtzeitig Bescheid gegeben hast. Ohne sie verlängern sich deine Ausführungsfristen in der Regel nicht – es sei denn, die Behinderung war für den Auftraggeber offenkundig.
Wichtig ist ein Wort in der VOB/B: „glaubt“. Du musst die Anzeige schon schreiben, wenn du dich behindert glaubst – nicht erst, wenn die Kolonne nachweislich stillsteht.
Behinderung, Bedenken, Mehrkosten: drei Anzeigen, drei Zwecke
Auf der Baustelle werden die drei gern verwechselt. Sie haben aber unterschiedliche Auslöser und sichern unterschiedliche Ansprüche:
| Anzeige | Wann du sie schreibst | Was sie dir sichert |
|---|---|---|
| Behinderungsanzeige § 6 Abs. 1 VOB/B | Du kannst nicht wie geplant weiterarbeiten. | Mehr Bauzeit, Grundlage für Schadensersatz oder Entschädigung |
| Bedenkenanmeldung § 4 Abs. 3 VOB/B | Du hältst Ausführungsart, Material oder eine Vorleistung für mangelhaft. | Schutz vor der Haftung für Mängel, die daraus entstehen |
| Mehrkostenankündigung § 2 Abs. 6 VOB/B | Der Auftraggeber verlangt eine Leistung, die nicht im Vertrag steht. | Anspruch auf zusätzliche Vergütung – anzukündigen, bevor du anfängst |
Oft hängen die drei zusammen: Eine geänderte Anordnung kann gleichzeitig behindern und Mehrkosten auslösen. Dann schreibst du beide Anzeigen. Wie es mit der Vergütung weitergeht, steht im Artikel zu Nachträgen nach VOB/B.
Und beim BGB-Bauvertrag?
Ist die VOB/B nicht vereinbart, gibt es keine ausdrückliche Anzeigepflicht wie in § 6. Eine Entschädigung nach § 642 BGB bekommst du aber nur, wenn du belegen kannst, dass du leisten wolltest und der Besteller seine Mitwirkung nicht erbracht hat. Praktisch heißt das: Auch beim BGB-Vertrag zeigst du die Behinderung schriftlich an.
Wann musst du eine Behinderungsanzeige schreiben?
Sobald du glaubst, dass du deine Arbeit nicht wie geplant ausführen kannst – nicht erst, wenn die Kolonne steht. Typische Auslöser sind ein unfertiges Vorgewerk, fehlende Pläne oder Anordnungen des Auftraggebers. Normales Wetter, mit dem du bei Angebotsabgabe rechnen musstest, ist kein Grund.
Ein Regentag im April zählt nicht. Witterung, mit der bei Angebotsabgabe normalerweise zu rechnen war, gilt nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B ausdrücklich nicht als Behinderung. Anders kann es bei außergewöhnlichen Ereignissen wie einem Hochwasser aussehen. Und was aus deinem eigenen Bereich kommt – zu wenig Leute, Gerät kaputt, Material zu spät bestellt – verlängert keine Frist.
Offenkundigkeit: Wann die Anzeige entbehrlich ist – und warum du dich nicht darauf verlässt
Ohne Anzeige werden die hindernden Umstände nur berücksichtigt, wenn dem Auftraggeber die Tatsache und ihre hindernde Wirkung offenkundig bekannt waren (§ 6 Abs. 1 Satz 2 VOB/B). Das musst im Streitfall du beweisen. Dass der Bauleiter des Auftraggebers die Lücke „gesehen haben muss“, reicht selten. Die schriftliche Anzeige ist der sichere Weg.
Wie schnell muss die Behinderungsanzeige raus?
„Unverzüglich“ heißt: ohne schuldhaftes Zögern, sobald du die Behinderung erkennst. Eine feste Tagesfrist nennt die VOB/B nicht. Deshalb gilt auf der Baustelle: am selben Tag dokumentieren und die Anzeige so schnell wie möglich an den Auftraggeber schicken.
Je länger du wartest, desto schwerer lässt sich beweisen, wann die Behinderung angefangen hat und was sie ausgelöst hat. Der häufigste Fehler ist das Abwarten in der Hoffnung, dass sich das Problem bis morgen erledigt. Wenn du unsicher bist, schreib die Anzeige. Ist die Behinderung vorbei, zeigst du auch das an – mehr dazu im Abschnitt Was passiert danach?
Eine Behinderungsanzeige zu viel schadet nicht. Eine zu wenig kann dich die Bauzeit kosten.
Was muss in eine Behinderungsanzeige?
Eine wirksame Behinderungsanzeige nennt das Bauvorhaben, die konkrete Ursache, die betroffenen Arbeiten, den Beginn und die voraussichtliche Dauer sowie die Folgen für den Bauablauf. Sie geht an den Auftraggeber und muss so verschickt werden, dass du den Zugang beweisen kannst. Pauschale Sätze wie „Es gibt Verzögerungen“ reichen nicht.
- Bauvorhaben und VertragProjektname, Adresse, Vertrags- oder Auftragsnummer.
- Konkrete UrsacheWas genau fehlt oder stört, z. B. „Bewehrungspläne Decke über EG, Index C, liegen seit 14.10. nicht vor“.
- Betroffene ArbeitenWelche Leistungen du nicht oder nur eingeschränkt ausführen kannst, am besten mit LV-Positionen.
- Beginn und DauerDatum und Uhrzeit, an dem die Behinderung eingetreten ist, und eine erste Einschätzung der Dauer.
- Folgen für den AblaufWelche Termine sich verschieben, welche Leute und Geräte stehen.
- Was du selbst tustWie du weiterarbeitest, so gut es geht – dazu bist du nach § 6 Abs. 3 VOB/B verpflichtet.
- BelegeFotos mit Datum und Uhrzeit und wer die Behinderung festgestellt hat.
An wen geht die Anzeige?
An den Auftraggeber selbst. Eine Anzeige nur an den Architekten oder Planer reicht nicht – es sei denn, er ist im Vertrag ausdrücklich als Vertreter des Auftraggebers benannt oder nachweislich bevollmächtigt. Schick den Architekten im Zweifel in Kopie mit.
Reicht eine E-Mail?
Die VOB/B verlangt eine schriftliche Anzeige. Ob eine einfache E-Mail das erfüllt, wird nicht einheitlich beurteilt. Sicher bist du mit einem unterschriebenen Schreiben als PDF im Anhang und einem Sendebeleg. Geht es um viel Geld, schick es zusätzlich per Einschreiben oder Bote. Entscheidend ist, dass du den Zugang beweisen kannst. Welche Mitteilungen auf der Baustelle sonst noch schriftlich sein müssen, steht im Ratgeber zur Baustellenkommunikation.
Behinderungsanzeige: Muster zum Kopieren
Das folgende Muster enthält alle Angaben, die eine Behinderungsanzeige nach § 6 Abs. 1 VOB/B braucht. Ersetze die Angaben in eckigen Klammern durch deine eigenen und beschreibe die Behinderung so konkret wie möglich. Bei hohen Summen lass die Anzeige von einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht prüfen.
Muster: Behinderungsanzeige nach § 6 Abs. 1 VOB/B
[Firmenname, Anschrift]
An: [Auftraggeber, Anschrift]
[Ort], [Datum]
Bauvorhaben: [Projektname, Adresse]
Vertrag/Auftrag Nr.: [Nummer] vom [Datum]
Betreff: Behinderungsanzeige gemäß § 6 Abs. 1 VOB/B
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeigen wir an, dass wir in der ordnungsgemäßen Ausführung unserer Leistungen behindert sind.
Ursache der Behinderung: Seit dem [Datum, Uhrzeit] [konkrete Beschreibung, z. B. „liegen die Bewehrungspläne für die Decke über EG nicht vor“ oder „ist die Vorleistung des Gewerks X im Bereich Y nicht fertiggestellt“].
Betroffene Leistungen: [Arbeiten bzw. LV-Positionen].
Auswirkungen: Die genannten Arbeiten können nicht bzw. nur eingeschränkt ausgeführt werden. Voraussichtlich verschiebt sich [Termin/Meilenstein] um [Dauer]. Auf der Baustelle stehen derzeit [Personal/Geräte] bereit.
Unsere Maßnahmen: [z. B. „Soweit möglich ziehen wir Arbeiten im Bereich Z vor.“]
Belege: Fotos und Aufzeichnungen vom [Datum] liegen bei bzw. stehen auf Anforderung zur Verfügung.
Wir bitten Sie, die Behinderung umgehend zu beseitigen [bzw. uns die fehlenden Unterlagen bis zum Datum zu übergeben]. Die Ausführungsfristen verlängern sich gemäß § 6 Abs. 2 und 4 VOB/B entsprechend. Ansprüche nach § 6 Abs. 6 VOB/B und § 642 BGB behalten wir uns vor.
Sobald die Behinderung beseitigt ist, nehmen wir die Arbeiten unverzüglich wieder auf und teilen Ihnen dies mit.
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Funktion, Unterschrift]
Das Muster ist eine Arbeitshilfe und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Schreiben an den Auftraggeber bleibt es beim „Sie“.
Schick die Anzeige als unterschriebenes PDF per E-Mail und heb den Sendebeleg auf. Nutze denselben Vordruck immer wieder, aber füll ihn für jede Behinderung einzeln und konkret aus.
Was passiert nach der Anzeige – und wenn die Behinderung vorbei ist?
Nach der Anzeige ist der Auftraggeber dran: Er sollte die Ursache beseitigen, also Pläne liefern oder das Vorgewerk koordinieren. Du arbeitest weiter, soweit es zumutbar geht. Fällt die Behinderung weg, nimmst du die Arbeit sofort wieder auf und teilst das dem Auftraggeber mit. Die Frist verlängert sich um die Dauer der Behinderung plus einen Zuschlag.
Alle Regeln stehen in § 6 VOB/B. Hier die sieben Absätze auf einen Blick:
- § 6 Abs. 1Anzeigepflicht und OffenkundigkeitUnverzüglich schriftlich anzeigen.
- § 6 Abs. 2Wann sich Ausführungsfristen verlängernNur bei Ursachen aus dem Bereich des Auftraggebers, Streik, Aussperrung oder höherer Gewalt – normales Wetter zählt nicht.
- § 6 Abs. 3Weiterarbeiten und WiederaufnahmeTun, was zumutbar ist, und das Ende der Behinderung melden.
- § 6 Abs. 4Berechnung der FristverlängerungDauer der Behinderung plus Zuschlag für den Wiederanlauf, gegebenenfalls für eine ungünstigere Jahreszeit.
- § 6 Abs. 5Längere UnterbrechungBereits ausgeführte Leistungen nach Vertragspreisen abrechnen.
- § 6 Abs. 6Schadensersatz und EntschädigungSchadensersatz, wenn der andere die Behinderung zu vertreten hat; Entschädigung nach § 642 BGB nur mit Anzeige oder Offenkundigkeit.
- § 6 Abs. 7Unterbrechung über drei MonateBeide Seiten können den Vertrag schriftlich kündigen.
Quelle: Wortlaut der VOB/B (Ausgabe 2016) bei dejure.org, Stand Oktober 2026. Kein Rechtsrat – im Einzelfall zählen Vertrag und Rechtsprechung.
Beginn und Ende der Behinderung gehören deshalb in den Bautagesbericht – was dort sonst noch hineingehört, steht im Ratgeber zum digitalen Bautagebuch. Und weil jede Verzögerung auch die Abnahme nach VOB verschiebt: Ist deine Leistung am Ende fertig, folgt die Fertigstellungsanzeige nach VOB.
Was kostet dich eine fehlende Behinderungsanzeige?
Im schlimmsten Fall die Bauzeit und das Geld für den Stillstand. Ohne Anzeige verlängern sich deine Fristen nicht, du gerätst in Verzug und riskierst eine vereinbarte Vertragsstrafe. Und die Entschädigung für stehende Leute und Geräte nach § 642 BGB setzt im VOB-Vertrag eine Anzeige oder Offenkundigkeit voraus.
Selbst mit Anzeige ist der Anspruch nicht automatisch durch. Der Bundesgerichtshof verlangt für Schadensersatz nach § 6 Abs. 6 VOB/B in der Regel eine konkrete, bauablaufbezogene Darstellung jeder einzelnen Behinderung. Dem Auftragnehmer ist zuzumuten, eine aussagekräftige Dokumentation zu führen, aus der sich Behinderung, Dauer und Umfang ergeben (BGH, Urteil vom 24.02.2005, VII ZR 141/03). Pauschale Rechnungen nach dem Muster „drei Wochen Verzug mal Tagessatz“ reichen dafür nicht.
Wer Stillstand bezahlt haben will, braucht nicht nur die Anzeige, sondern die tägliche Doku dahinter.
Warum Behinderungsanzeigen in der Praxis scheitern: die Beweise
Selten am Vordruck – fast immer an den Belegen. Das Foto vom fehlenden Vorgewerk liegt im Handy des Poliers, die Uhrzeit weiß drei Wochen später keiner mehr, und welche Leute an dem Tag standen, muss das Büro mühsam rekonstruieren. Genau diese Angaben braucht die Anzeige aber.
Ein typischer Fall
Montag, 7 Uhr, die Kolonne soll die Decke schalen. Die Bewehrungspläne fehlen. Der Polier schickt ein Foto in die WhatsApp-Gruppe, ruft den Bauleiter an, die Leute ziehen erst mal Kleinkram vor. Die Anzeige schreibt das Büro am Donnerstag – aus dem Gedächtnis. Das Foto findet keiner mehr, und wann genau es losging, weiß auch niemand sicher.
Das Problem ist nicht der fehlende Wille, sondern der Weg von der Baustelle ins Büro. Infos kommen per Anruf, Foto und Sprachnachricht in verschiedenen Chats an. Fürs Büro heißt das: hinterherrennen, zuordnen, abtippen. Warum Infos in WhatsApp-Gruppen so leicht untergehen, zeigt der Ratgeber WhatsApp im Bau; wie sie trotzdem sauber im Büro ankommen, der Beitrag zur Kommunikation zwischen Baustelle und Büro.
So landen die Belege automatisch im Büro
Die Baustelle bleibt in WhatsApp, das Büro bekommt saubere Doku – und hat die Belege für die Behinderungsanzeige schon, bevor jemand danach fragt.
Für die Kolonne ändert sich nichts: kein Login, keine neue App. Die Baustelle kostet nichts, bezahlt werden nur die Büro-Plätze. Die Daten liegen DSGVO-konform auf Microsoft-Azure-Servern in Frankfurt, angebunden über die offizielle WhatsApp Business API. Wie das im Büro aussieht, zeigt die revisionssichere Baudokumentation von Valoon. Was eine gute Baustellendokumentation grundsätzlich ausmacht, steht im Ratgeber.












